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AUSSCHREIBUNG – Werkverzeichnung in 2021 für bildende Künstlerinnen und Künstler


Dauerhaft in Deutschland lebende bildende Künstler/innen oder Mitglieder der VG Bild-Kunst/ BG I bzw. deren Rechtsnachfolger*innen können eine finanzielle Unterstützung zur Erarbeitung von Werkverzeichnissen bis maximal 30.000 Euro beantragen. 

Voraussetzung für eine Förderung ist die verbindliche Nennung des Bearbeiters/der Bearbeiterin. Druckkosten werden nicht gefördert.

BITTE BEACHTEN: Für die Programme A1, A2, A4 und B5 kann insgesamt nur ein Antrag alle zwei Jahre gestellt werden.

Bewerbungsschluss ist der 31. März 2021. Die Online-Anträge müssen bis zu diesem Termin eingereicht sein, analoge Dokumentationsmaterialien zwei Wochen später in der Geschäftsstelle der Stiftung Kunstfonds in Bonn vorliegen.

Die Jury wird ihre Entscheidung vorbehaltlich coronabedingter Änderungen im Mai 2021 treffen.

Anträge, Vergaberichtlinien, Bedingungen und Hinweise zur Antragstellung gibt es hier, direkt zur Antragstellung gelangen Sie hier.

Telefonisch erreichen Sie uns unter Tel.: 0228 33 65 69 0.

Die Stiftung Kunstfonds wird gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der VG Bild-Kunst.

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