REMINDER – Ausschreibung Werkverzeichnung für bildende Künstler:innen in 2022
Dauerhaft in Deutschland lebende bildende Künstler:innen oder Mitglieder der VG Bild-Kunst/ BG I bzw. deren Rechtsnachfolger:innen können eine finanzielle Unterstützung zur Erarbeitung von Werkverzeichnissen bis maximal 30.000 Euro beantragen.
Voraussetzung für eine Förderung ist die verbindliche Nennung des Bearbeiters bzw. der Bearbeiterin des Werkverzeichnisses. Druckkosten werden nicht gefördert.
Bewerbungsschluss ist der 31. März 2022.
Die Fördergrundsätze und Hinweise zur Antragstellung finden Sie hier, direkt zur Antragstellung gelangen Sie hier.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das Bewerbungsportal der Stiftung Kunstfonds. Per Post, E-Mail oder Fax eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt.
Bitte beachten Sie: Für die Förderprogramme Arbeitsstipendium, Künstlerprojekt, Künstlerkataloge und Werkverzeichnisse kann alle zwei Jahre insgesamt nur ein Antrag gestellt werden.
Die Stiftung Kunstfonds sieht in der Inventarisierung eines künstlerischen Werkes eine essenzielle Basisarbeit für die Kunstwelt. Werkverzeichnisse bewahren künstlerische Lebenswerke vor dem Vergessen und machen sie nachhaltig für Öffentlichkeit und Forschung zugänglich.
Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung:
Claudia Rümmele
T: 0228 33 65 690 11
E: info@kunstfonds.de
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