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AUSSCHREIBUNG – Ausstellungs- und Publikationsförderung in 2021


Bewerbungsschluss: 30. Juni 2020 (Online-Einreichung)

Künstlergruppen, Kunstvereine, Künstlerhäuser, Galerien, Kultureinrichtungen, Museen, Verlage und freie Kuratoren können finanzielle Zuschüsse für Ausstellungen, Projekte und Publikationen zur zeitgenössischen bildenden Kunst mit nationalem Schwerpunkt beantragen. Die Voraussetzung für eine Förderung ist die bundesweite Bedeutung und der Modellcharakter der Projekte.

Monografische Kataloge von bildenden Künstler*innen, die dauerhaft in Deutschland leben oder Mitglied der VG Bild-Kunst/BG I sind, können mit bis zu 8.000 Euro gefördert werden.  

Bewerbungsschluss ist der 30. Juni 2020. Die Online-Anträge müssen bis zu diesem Termin eingereicht sein, analoge Dokumentationsmaterialien zwei Wochen später in der Geschäftsstelle der Stiftung Kunstfonds in Bonn vorliegen.

Anträge, Vergaberichtlinien, Bedingungen und Hinweise zur Antragstellung gibt es hier, direkt zur Antragstellung gelangen Sie hier.

Rückfragen bitte per E-mail an Nora Höglinger (hoeglinger@kunstfonds.de).


H I N W E I S

Der Bewerbungsschluss für Einzel-Anträge von Künstler*innen für Stipendien und Projektzuschüsse in 2021 ist der 31. Oktober 2020.

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