AUSSCHREIBUNG: Ausstellungs- und Publikationsförderung in 2020
Künstlergruppen, Kunstvereine, Künstlerhäuser, Galerien, Kultureinrichtungen, Museen, Verlage und freie Kuratoren können finanzielle Zuschüsse für Ausstellungen, Projekte und Publikationen zur zeitgenössischen bildenden Kunst mit nationalem Schwerpunkt beantragen. Die Voraussetzung für eine Förderung ist die bundesweite Bedeutung und der Modellcharakter der Projekte.
Monografische Kataloge von bildenden Künstler*innen, die dauerhaft in Deutschland leben oder Mitglied der VG Bild-Kunst/BG I sind, können mit – neu! – bis zu 8.000 Euro gefördert werden.
Bewerbungsschluss ist der 30. Juni 2019. Die Online-Anträge müssen bis zu diesem Termin eingereicht sein, analoge Dokumentationsmaterialien zwei Wochen später in der Geschäftsstelle der Stiftung Kunstfonds in Bonn vorliegen.
H I N W E I S
Der Bewerbungsschluss für Einzel-Anträge von Künstler*innen für Stipendien und Projektzuschüsse in 2020 ist der 31. Oktober 2019.
Ausschreibung für das KUNSTFONDS_Stipendium startet am 1. November 2024
Noch ist ungewiss, wie viele Mittel der Stiftung Kunstfonds im Förderjahr 2025 zur Verfügung stehen und welche Förderprogramme fortgeführt werden können. Nach aktuellem Stand droht eine drastische Kürzung des Etats von 5,25 Mio. Euro in…
172.500 Euro für digitale Werkverzeichnungen
Das Förderprogramm KUNSTFONDS_Werkverzeichnung wurde 2024 mit aktualisierter Ausrichtung ausgeschrieben: Es setzt seinen Schwerpunkt auf die digitale Erfassung von Kunst. Ziel ist es, den Erhalt und die öffentliche Zugänglichkeit von…
REMINDER: AUSSCHREIBUNG KUNSTFONDS_Werkverzeichnung
Bildende Künstler:innen, Künstler:innen-Duos und deren Rechtsnachfolger:innen können sich noch bis zum 26.8. um eine Förderung zur Erstellung einer Werkverzeichnung bewerben. Das Förderprogramm KUNSTFONDS_Werkverzeichnung fördert die…