Aus aktuellem Anlass

FAQ Sonderförderprogramm 20/21
- Die Stiftung Kunstfonds fördert ausschließlich bildende Künstler*innen und Projekte zur zeitgenössischen bildenden Kunst.
- Stipendium mit Kindern unter 7 Jahre: Sollte der Kindergeldbescheid nicht auf den/die Antragsteller*in ausgestellt sein, ist zusätzlich eine Meldebescheinigung des/der Antragsteller*in und der im eigenen Haushalt lebenden Kinder unter 7 Jahre einzureichen.
- Kunstvermittelnde Akteure, die nicht in Deutschland ansässig sind, können sich nicht bewerben.
REMINDER: Ausschreibung Kalinowski-Preis 2026
Die „Nachlass-Stiftung Professor Horst Egon Kalinowski“ schreibt bis zum 31. Januar 2026 den mit 10.000 Euro dotierten Kalinowski-Preis aus. Der Förderpreis richtet sich an Absolvent:innen der Staatlichen Kunstakademie Karlsruhe und…
REMINDER: Die Förderprogramme KUNSTFONDS_Publikation und KUNSTFONDS_Stipendium sind gestartet
Freiberufliche bildende Künstler:innen und Künstler:innen-Duos können sich bis zum 15. Januar 2026 (24 Uhr) für ein KUNSTFONDS_Stipendium oder für eine Förderung im Programm KUNSTFONDS_Publikation bewerben. Das KUNSTFONDS_Stipendium…
Förderjahr 2025: Stiftung Kunstfonds vergibt weitere KUNSTFONDS_Stipendien in Höhe von 396.000 Euro
Zusätzlich zu den bereits im Frühjahr vergebenen 54 Kunstfonds_Stipendien 2025 können dank einer Mittelaufstockung weitere 20 bildende Künstler:innen sowie ein Künstler:innen-Duo gefördert werden. Im September hat der Deutsche…