Aus aktuellem Anlass

FAQ Sonderförderprogramm 20/21
- Die Stiftung Kunstfonds fördert ausschließlich bildende Künstler*innen und Projekte zur zeitgenössischen bildenden Kunst.
- Stipendium mit Kindern unter 7 Jahre: Sollte der Kindergeldbescheid nicht auf den/die Antragsteller*in ausgestellt sein, ist zusätzlich eine Meldebescheinigung des/der Antragsteller*in und der im eigenen Haushalt lebenden Kinder unter 7 Jahre einzureichen.
- Kunstvermittelnde Akteure, die nicht in Deutschland ansässig sind, können sich nicht bewerben.
Emanuela Assenza erhält den Förderpreis „Valerie und Prof. Kurt M. Schulz-Schönhausen“ 2025
Die mit 10.000 Euro dotierte Auszeichnung würdigt herausragende künstlerische Leistung im Bereich Grafik oder Malerei und wird von der Stiftung Kunstfonds zum achten Mal vergeben. Die Malerin und Zeichnerin Emanuela Assenza geht in…
Kunstfonds_Plattformen: Infoveranstaltung zur Antragstellung
Wie stelle ich einen Förderantrag? Was muss ich beim Aufsetzen eines Kosten- und Finanzierungsplans beachten? Und was gehört in eine Projektbeschreibung? Für Antragsteller:innen im Förderprogramm KUNSTFONDS_Plattformen bieten wir eine…
AUSSCHREIBUNG: KUNSTFONDS_Plattformen
Einrichtungen und Orte sowie freie Kurator:innen und Kollektive, die zeitgenössische bildende Kunst präsentieren, vermitteln und somit am aktuellen Diskurs teilnehmen, können sich bis zum 15. Juli 2025 um eine Förderung zur Umsetzung…