Aus aktuellem Anlass

FAQ Sonderförderprogramm 20/21
- Die Stiftung Kunstfonds fördert ausschließlich bildende Künstler*innen und Projekte zur zeitgenössischen bildenden Kunst.
- Stipendium mit Kindern unter 7 Jahre: Sollte der Kindergeldbescheid nicht auf den/die Antragsteller*in ausgestellt sein, ist zusätzlich eine Meldebescheinigung des/der Antragsteller*in und der im eigenen Haushalt lebenden Kinder unter 7 Jahre einzureichen.
- Kunstvermittelnde Akteure, die nicht in Deutschland ansässig sind, können sich nicht bewerben.
AUSSCHREIBUNG: Kalinowski-Preis 2024
Die „Nachlass-Stiftung Professor Horst Egon Kalinowski“ schreibt den mit 10.000 Euro dotierten Kalinowski-Preis aus. Der Förderpreis richtet sich an Absolvent:innen der Staatlichen Kunstakademie Karlsruhe und wird zum 8. Mal vergeben. …
NEUSTARTplus: Verwendungsnachweise und Sachberichte digital einreichen
Die Programmlinie NEUSTARTplus endet am 30.06.2023. Geförderte Plattformen und Stipendiat:innen können ab sofort ihre Förderung im Antragsportal https://bewerbung.kunstfonds.de digital und unkompliziert abschließen, indem sie den…
Jill Kiddon ist Kalinowski-Preisträgerin 2023
PRESSEMITTEILUNG. Die Stiftung Kunstfonds vergibt den mit 10.000 Euro dotierten Förderpreis der Nachlass-Stiftung Prof. Horst Egon Kalinowski zum siebten Mal. Jill Kiddon wurde von einer Fachjury, der die Künstler:innen Heidi Specker,…