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Aus aktuellem Anlass

FAQ Sonderförderprogramm 20/21

  1. Die Stiftung Kunstfonds fördert ausschließlich bildende Künstler*innen und Projekte zur zeitgenössischen bildenden Kunst.
  2. Stipendium mit Kindern unter 7 Jahre: Sollte der Kindergeldbescheid nicht auf den/die Antragsteller*in ausgestellt sein, ist zusätzlich eine Meldebescheinigung des/der Antragsteller*in und der im eigenen Haushalt lebenden Kinder unter 7 Jahre einzureichen.
  3. Kunstvermittelnde Akteure, die nicht in Deutschland ansässig sind, können sich nicht bewerben.
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