Aus aktuellem Anlass

FAQ Sonderförderprogramm 20/21
- Die Stiftung Kunstfonds fördert ausschließlich bildende Künstler*innen und Projekte zur zeitgenössischen bildenden Kunst.
- Stipendium mit Kindern unter 7 Jahre: Sollte der Kindergeldbescheid nicht auf den/die Antragsteller*in ausgestellt sein, ist zusätzlich eine Meldebescheinigung des/der Antragsteller*in und der im eigenen Haushalt lebenden Kinder unter 7 Jahre einzureichen.
- Kunstvermittelnde Akteure, die nicht in Deutschland ansässig sind, können sich nicht bewerben.
Auftakt für den Relaunch 2024: Stiftungsrat und Kuratorium tagen in Köln
Anfang März trafen sich die Mitglieder von Stiftungsrat und Kuratorium der Stiftung Kunstfonds zu einer zweitägigen Klausurtagung in Köln. Damit starteten die Teilnehmenden den Diskussionsprozess zum Relaunch der regulären…
HAP Grieshaber-Preis der VG Bild-Kunst 2023 geht an Nana Petzet
PRESSEMITTEILUNG. Die Jury der Stiftung Kunstfonds hat den mit 25.000 Euro dotierten „HAP Grieshaber-Preis der VG Bild-Kunst“ der Künstlerin Nana Petzet für ihre herausragende künstlerische Leistung zugesprochen. Seit Ende der 1980er…
NEUSTART KULTUR-Sonderförderprogramme der Stiftung Kunstfonds enden
Die noch bis Mitte 2023 laufenden letzten Programme „NEUSTARTplus-Stipendium“ und „NEUSTARTplus Plattformen der bildenden Kunst“ haben Pilotcharakter und setzen Akzente für die Post-Coronazeit. Sie ermöglichen den Geförderten einen…