Aktualisiert: FAQs Sonderförderprogramm 20/21 NEUSTART KULTUR

Stipendium für bildende Künstler*innen
1. Die Förderung von Studentinnen und Studenten ist ausgeschlossen. Das entscheidende Kriterium hierbei ist die Immatrikulation an einer Hochschule. Sie dürfen zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht immatrikuliert sein, dies gilt auch für PhD-Studiengänge und postgraduale Studien, Teilzeit- sowie Vollzeitstudien.
2. Das Stipendium wendet sich an freiberufliche, solo-selbstständige bildende Künstler*innen, die von der Krise besonders hart betroffen sind, da ihnen jegliche Einkommen weggebrochen sind. Sollten Sie noch einer weiteren beruflichen Tätigkeit nachkommen, so muss die freiberufliche künstlerische Tätigkeit sowohl zeitlich als auch, was Ihr Einkommen aus dieser Tätigkeit betrifft, überwiegen.
3. Das Arbeitsvorhaben im Förderzeitraum ist frei zu wählen, es muss keine direkte inhaltliche Bezugnahme auf die Corona-Pandemie stattfinden, gleichwohl Ihren „Weg durch die und aus der Krise heraus“ aufzeigen. Bitte skizzieren Sie, was Sie während des Stipendiums vorhaben, welche Projekte und/oder Ausstellungen Sie planen.
Projektförderung für kunstvermittelnden Akteure
1. Kunstvermittelnde Akteure, die nicht in Deutschland ansässig sind, können sich nicht bewerben.
2. Nur Kosten, die zusätzlich und nur für die Realisierung des vorgestellten Projekts anfallen, können beantragt werden. Laufende Kosten wie Miete oder Stammpersonal gehören nicht dazu. Auch investive Kosten, z. B. für technische Anschaffungen (Computer, Drucker, Kameras) oder Ausstattungen (Mobiliar, Renovierungskosten), die nicht ausschließlich projektbezogen anfallen, sind nicht zuwendungsfähig.
3. Honorarauszahlungen der/s Zuwendungsempfängers/in an sich selbst sind nicht zulässig („In-Sich-Geschäft“), sog. Eigenhonorare daher ausgeschlossen.
4. Kosten- und Finanzierungsplan: Im Kostenplan listen Sie uns die einzelnen Posten der Kosten auf, die Ihnen zur Umsetzung Ihres Projekts entstehen werden. Im Finanzierungsplan geben Sie an, welche Summe Sie beim Kunstfonds beantragen und falls Sie Eigen- bzw. Drittmittel in das Projekt einfließen lassen, in welcher Höhe und von welcher Stelle diese kommen.
5. Für Projektförderungen gelten stets die Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), deren aktuelle Version Ihnen hier zum Download bereit steht.
Die Stiftung Kunstfonds fördert ausschließlich bildende Künstler*innen und Projekte zur zeitgenössischen bildenden Kunst.
Jetzt bewerben: Ausschreibung KUNSTFONDS_Werkverzeichnung ist gestartet
Bildende Künstler:innen, Künstler:innen-Duos und deren Rechtsnachfolger:innen können sich bis Ende Mai 2026 um eine Förderung zur Erstellung einer digitalen Werkverzeichnung bewerben. Das Förderprogramm KUNSTFONDS_Werkverzeichnung…
Förderbedarf bleibt hoch: Kunstfonds erhält 2.182 Anträge in den Förderprogrammen Stipendium und Publikation
Die Antragsfristen endeten am 15. Januar 2026. Die 16-köpfige und in der Mehrheit mit bildenden Künstler:innen besetzte Vergabejury beginnt nun mit der Sichtung und Bewertung der Anträge. Die Stiftung erhielt 1.545 Anträge für das KUNS…
HINWEIS: Die Ausschreibung KUNSTFONDS_Werkverzeichnung startet am 1. Februar 2026
Bildende Künstler:innen, Künstler:innen-Duos und deren Rechtsnachfolger:innen können sich um eine Förderung zur Erstellung einer digitalen Werkverzeichnung bewerben. Das Förderprogramm KUNSTFONDS_Werkverzeichnung fördert die digitale…
