AUS AKTUELLEM ANLASS ...
… erinnern wir erneut an die satzungsgemäßen Grundsätze der Stiftung Kunstfonds:
- Zweck der Stiftung ist die Förderung der zeitgenössischen bildenden Kunst. Die Stiftung Kunstfonds unterstützt künstlerisches Schaffen und die Entwicklung künstlerischer Initiativen, soweit diese für die deutsche Kulturentwicklung insgesamt von Bedeutung sind. Sie fördert gleichzeitig das Bemühen, zeitgenössische Kunst weiteren Bevölkerungskreisen zu vermitteln. Gefördert werden einzelne Künstler*innen ebenso wie Modellvorhaben mit gesamtstaatlicher Bedeutung.
- Über die Vergabe von Förderungen entscheiden unabhängige, vom Stiftungsrat gewählte Jurys aus künstlerisch bzw. fachlich qualifizierten Persönlichkeiten aus unterschiedlichen Regionen Deutschlands.
- Die Jurys entscheiden über eine Förderung ausschließlich anhand der künstlerischen Qualität. Die künstlerische Arbeit der Stipendiat*innen und die Projekte müssen einem bundesweit herausragenden Qualitätsmaßstab entsprechen.
… weisen wir im Einzelnen auf Folgendes hin:
- Förderungen der Stiftung Kunstfonds sind weder Sozialleistungen noch Wirtschaftsbeihilfen. Kriterium für eine Förderung ist die künstlerische Qualität. Wir überprüfen deshalb auch nicht die finanziellen Verhältnisse jedes Künstlers oder jeder Künstlerin, die Frage der Bedürftigkeit liegt vielmehr in der solidarischen Verantwortung der Bewerber*innen.
- Das Auswahlkriterium der künstlerischen Qualität galt auch für das Förderprogramm „Stipendium für bildende Künstler*innen mit Kindern unter 7 Jahren“, das im Rahmen des Zukunftspakets NEUSTART KULTUR einmalig ausgeschrieben wurde. Weder das Geschlecht, noch die soziale und ökonomische Situation der Antragstellenden waren deshalb von der Jury zu berücksichtigen.
- Stipendien der Stiftung Kunstfonds können nur im Hauptberuf freischaffend tätige bildende Künstler*innen, die dauerhaft in Deutschland leben, erhalten.
- Eine Doppelförderung des „Stipendium für bildende Künstler*innen“, das im Rahmen des Zukunftspakets NEUSTART KULTUR einmalig ausgeschrieben wurde, und dem „Sonderstipendium des Landes Berlin“, ausgeschrieben ab dem 31.8.20, ist ausgeschlossen.
- Alle den Vergaberichtlinien entsprechenden Anträge werden von den Jurys geprüft und mehrheitlich entschieden, es erfolgt keine Vorauswahl durch den Vorstand oder die Verwaltung. Die Jurys entscheiden nach einem vorab beschlossenen Punktsystem.
Mit freundlichen Grüßen
Vorstand & Team der Stiftung Kunstfonds
Aktuelle Berichterstattung zur Studie „KI UND BILDENDE KUNST“
Die von der Stiftung Kunstfonds in Kooperation mit der Initiative Urheberrecht herausgegebene Studie „KI UND BILDENDE KUNST. Chancen und Risiken“ sorgte bereits zu ihrer Erscheinung im Juni 2024 für ein breites Echo in der Kunstszene…
Geplante Etatkürzungen im Haushalt 2025: SPD-Bundestagsfraktion steht an der Seite der Bundeskulturfonds
"Kulturfonds droht Kahlschlag um 50 Prozent" - so lautet die Überschrift der Stellungnahme der SPD-Bundestagsfraktion, herausgegeben anlässlich der geplanten Mittel-Kürzungen der sechs Bundeskulturfonds im Bundeshaushalt 2025. Die…
Kunstszene strukturell gefährdet: Bundesregierung plant Halbierung des Kunstfonds-Etats in 2025
Stellungnahme der Stiftung Kunstfonds: Erst in diesem Jahr wurde die Bundesförderung für die Stiftung Kunstfonds auf 5,25 Mio. Euro erhöht. Knapp ein halbes Jahr später macht die Bundesregierung jedoch eine Kehrtwende: Die von der…