AUS AKTUELLEM ANLASS ...
… erinnern wir erneut an die satzungsgemäßen Grundsätze der Stiftung Kunstfonds:
- Zweck der Stiftung ist die Förderung der zeitgenössischen bildenden Kunst. Die Stiftung Kunstfonds unterstützt künstlerisches Schaffen und die Entwicklung künstlerischer Initiativen, soweit diese für die deutsche Kulturentwicklung insgesamt von Bedeutung sind. Sie fördert gleichzeitig das Bemühen, zeitgenössische Kunst weiteren Bevölkerungskreisen zu vermitteln. Gefördert werden einzelne Künstler*innen ebenso wie Modellvorhaben mit gesamtstaatlicher Bedeutung.
- Über die Vergabe von Förderungen entscheiden unabhängige, vom Stiftungsrat gewählte Jurys aus künstlerisch bzw. fachlich qualifizierten Persönlichkeiten aus unterschiedlichen Regionen Deutschlands.
- Die Jurys entscheiden über eine Förderung ausschließlich anhand der künstlerischen Qualität. Die künstlerische Arbeit der Stipendiat*innen und die Projekte müssen einem bundesweit herausragenden Qualitätsmaßstab entsprechen.
… weisen wir im Einzelnen auf Folgendes hin:
- Förderungen der Stiftung Kunstfonds sind weder Sozialleistungen noch Wirtschaftsbeihilfen. Kriterium für eine Förderung ist die künstlerische Qualität. Wir überprüfen deshalb auch nicht die finanziellen Verhältnisse jedes Künstlers oder jeder Künstlerin, die Frage der Bedürftigkeit liegt vielmehr in der solidarischen Verantwortung der Bewerber*innen.
- Das Auswahlkriterium der künstlerischen Qualität galt auch für das Förderprogramm „Stipendium für bildende Künstler*innen mit Kindern unter 7 Jahren“, das im Rahmen des Zukunftspakets NEUSTART KULTUR einmalig ausgeschrieben wurde. Weder das Geschlecht, noch die soziale und ökonomische Situation der Antragstellenden waren deshalb von der Jury zu berücksichtigen.
- Stipendien der Stiftung Kunstfonds können nur im Hauptberuf freischaffend tätige bildende Künstler*innen, die dauerhaft in Deutschland leben, erhalten.
- Eine Doppelförderung des „Stipendium für bildende Künstler*innen“, das im Rahmen des Zukunftspakets NEUSTART KULTUR einmalig ausgeschrieben wurde, und dem „Sonderstipendium des Landes Berlin“, ausgeschrieben ab dem 31.8.20, ist ausgeschlossen.
- Alle den Vergaberichtlinien entsprechenden Anträge werden von den Jurys geprüft und mehrheitlich entschieden, es erfolgt keine Vorauswahl durch den Vorstand oder die Verwaltung. Die Jurys entscheiden nach einem vorab beschlossenen Punktsystem.
Mit freundlichen Grüßen
Vorstand & Team der Stiftung Kunstfonds
Im Gespräch mit dem Kunstfonds-Vorstand
Der Kunstfonds befindet sich aktuell in einem Relaunch-Prozess: Die regulären Förderprogramme werden – auf Basis bisheriger Förderdaten, der Erfahrungen aus NEUSTART KULTUR sowie einer unabhängig durchgeführten Evaluation – reflektiert.…
Ergänzung des Archivbestands Eduard Franoszek
Im August 2023 erhielt das Künstler:innenarchiv des Kunstfonds eine weitere Zustiftung mit Werken sowie zahlreichen Ephemera des 1995 verstorbenen Künstlers. Über 30 Pastelle und Farbradierungen und eine Mappe mit großformatigen…
Aufnahme weiterer Werke von Bernd Damke
Das Künstler:innenarchiv der Stiftung Kunstfonds erweitert seinen Werkbestand des im Dezember 2022 verstorbenen Malers um Gemälde aus dem Spätwerk und um Grafiken. Bereits 2010 hatte Bernd Damke dem Künstler:innenarchiv ein…