AUS AKTUELLEM ANLASS ...
… erinnern wir erneut an die satzungsgemäßen Grundsätze der Stiftung Kunstfonds:
- Zweck der Stiftung ist die Förderung der zeitgenössischen bildenden Kunst. Die Stiftung Kunstfonds unterstützt künstlerisches Schaffen und die Entwicklung künstlerischer Initiativen, soweit diese für die deutsche Kulturentwicklung insgesamt von Bedeutung sind. Sie fördert gleichzeitig das Bemühen, zeitgenössische Kunst weiteren Bevölkerungskreisen zu vermitteln. Gefördert werden einzelne Künstler*innen ebenso wie Modellvorhaben mit gesamtstaatlicher Bedeutung.
- Über die Vergabe von Förderungen entscheiden unabhängige, vom Stiftungsrat gewählte Jurys aus künstlerisch bzw. fachlich qualifizierten Persönlichkeiten aus unterschiedlichen Regionen Deutschlands.
- Die Jurys entscheiden über eine Förderung ausschließlich anhand der künstlerischen Qualität. Die künstlerische Arbeit der Stipendiat*innen und die Projekte müssen einem bundesweit herausragenden Qualitätsmaßstab entsprechen.
… weisen wir im Einzelnen auf Folgendes hin:
- Förderungen der Stiftung Kunstfonds sind weder Sozialleistungen noch Wirtschaftsbeihilfen. Kriterium für eine Förderung ist die künstlerische Qualität. Wir überprüfen deshalb auch nicht die finanziellen Verhältnisse jedes Künstlers oder jeder Künstlerin, die Frage der Bedürftigkeit liegt vielmehr in der solidarischen Verantwortung der Bewerber*innen.
- Das Auswahlkriterium der künstlerischen Qualität galt auch für das Förderprogramm „Stipendium für bildende Künstler*innen mit Kindern unter 7 Jahren“, das im Rahmen des Zukunftspakets NEUSTART KULTUR einmalig ausgeschrieben wurde. Weder das Geschlecht, noch die soziale und ökonomische Situation der Antragstellenden waren deshalb von der Jury zu berücksichtigen.
- Stipendien der Stiftung Kunstfonds können nur im Hauptberuf freischaffend tätige bildende Künstler*innen, die dauerhaft in Deutschland leben, erhalten.
- Eine Doppelförderung des „Stipendium für bildende Künstler*innen“, das im Rahmen des Zukunftspakets NEUSTART KULTUR einmalig ausgeschrieben wurde, und dem „Sonderstipendium des Landes Berlin“, ausgeschrieben ab dem 31.8.20, ist ausgeschlossen.
- Alle den Vergaberichtlinien entsprechenden Anträge werden von den Jurys geprüft und mehrheitlich entschieden, es erfolgt keine Vorauswahl durch den Vorstand oder die Verwaltung. Die Jurys entscheiden nach einem vorab beschlossenen Punktsystem.
Mit freundlichen Grüßen
Vorstand & Team der Stiftung Kunstfonds
Jetzt mitmachen: Die Teilnahme ist bis zum 30. April möglich
„Von der Kunst zu leben. Die wirtschaftliche und soziale Situation bildender Künstler:innen“: Unter diesem Titel hat die aktuellen Umfrage zum Ziel, fundierte Daten zur bundesweiten Lage von Kunstschaffenden zu erfassen. Sie wird in…
Düsseldorfer Galerie boa-basedonart zeigt Zeichnungen von Gerda Brodbeck
Die Werke der Malerin Gerda Brodbeck (1944-2008) rücken den Menschen ins Zentrum. Mit filigranen Strichen hält sie Figuren in alltäglichen Situationen fest, die ganz in sich und ihre jeweilige Beschäftigung versunken zu sein scheinen.…
JETZT BEWERBEN: Ausschreibung KUNSTFONDS_Werkverzeichnung
Bildende Künstler:innen, Künstler:innen-Duos und deren Rechtsnachfolger:innen können sich bis zum 31.5.2025 um eine Förderung zur Erstellung einer digitalen Werkverzeichnung bewerben. Das Förderprogramm KUNSTFONDS_Werkverzeichnung…