

19.04.2010
Archiv für Künstlernachlässe der Stiftung Kunstfonds eröffnet
Bei bestem Frühlingswetter wurde heute das Archiv für Künstlernachässe der Stiftung Kunstfonds im Beisein des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen eröffnet.
Viele Künstler und Nachlassgeber, Politprominenz und Vertreter des Kulturbetriebes kamen nach Pulheim-Brauweiler, wo das Archiv für Künstlernachlässe auf dem Gelände des LVR-Kulturzentrum Abtei Brauweiler beheimatet ist.
Bogomir Ecker, Vorstand der Stiftung Kunstfonds, erläuterte in seinem Grußwort: „Jenseits von Mainstream und von Moden entstehen immer wieder existenziell bedeutende Werke, die zeitweise gesehen und manchmal wieder vergessen werden. Das Archiv für Künstlernachlässe der Stiftung Kunstfonds bewahrt diese künstlerischen Lebenswerke, wesentliche Positionen der Gegenwartskunst, und erhält wichtige Zeugnisse unseres kulturellen Erbes.“
Der frühere Gutshof der Abtei Brauweiler wurde vom Landschaftsverband Rheinland mit Unterstützung des Landes zu einem modernen Archivgebäude umgebaut und mit finanziellen Mitteln der VG Bild-Kunst von der Stiftung Kunstfonds als Magazin für Werke der bildenden Kunst eingerichtet. Seit wenigen Wochen beherbergt das Archiv die ersten Künstlernachlässe, darunter Konvolute des Düsseldorfer Künstlers Ludger Gerdes, der Berliner Malerin Renate Anger und des zweifachen Documenta-Teilnehmers Gerhard Wind.
Ziel des „Archiv für Künstlernachlässe der Stiftung Kunstfonds“ ist die fachgerechte Erfassung, Sicherung und Aufbewahrung gesamter Werkkomplexe der jüngeren Kunst. Nicht die einzelne Arbeit, sondern das Gesamtwerk eines jeden Künstlers steht im Vordergrund und wird der kunst- und restaurierungswissenschaftlichen Forschung zur Verfügung gestellt, um neue Perspektiven zum künstlerischen Prozess zu gewinnen. Darüber hinaus sollen die Kunstwerke dem institutionellen Ausstellungsbetrieb als Leihgaben anvertraut und so der interessierten Öffentlichkeit gezeigt werden.
Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.
Anprechpartner: Karin Lingl
Telefon +49 228 915 34 11,
info@kunstfonds.de
Ziel des „Archiv für Künstlernachlässe der Stiftung Kunstfonds“ ist die fachgerechte Erfassung, Sicherung und Aufbewahrung gesamter Werkkomplexe der jüngeren Kunst.
Nicht die einzelne Arbeit, sondern das Gesamtwerk eines jeden Künstlers steht im Vordergrund und wird der kunst- und restaurierungswissenschaftlichen Forschung zur Verfügung gestellt, um neue Perspektiven zum künstlerischen Prozess zu gewinnen.
Darüber hinaus sollen die Kunstwerke dem institutionellen Ausstellungsbetrieb als Leihgaben anvertraut und so der interessierten Öffentlichkeit gezeigt werden.
Schon vor einigen Jahren entstand in der Stiftung die Idee eines Künstler-Nachlass-Archivs, das die künstlerisch und historisch relevante Kunstproduktion der jüngeren Vergangenheit archiviert, pflegt und – vor allem – der Öffentlichkeit zugänglich erhält, und zwar unabhängig von den Moden des Kunstmarktes und von finanziellen, räumlichen und konzeptuellen Möglichkeiten kommunaler oder landeseigener Museen. Das rege Kunstschaffen insbesondere der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts verdient es dringend bewahrt und erforscht zu werden. Die bestehenden Museen können dies nur noch beschränkt leisten und sehen es zunehmend auch nicht mehr als ihre Aufgabe an, sich dem kulturellen Erbe zu widmen.
Viele Künstlerinnen und Künstler, darunter auch frühere Stipendiaten der Stiftung Kunstfonds, stehen vor der persönlichen Entscheidung, ihren Nachlass zu regeln. Ein Hauptanliegen hierbei ist es, das geschaffene Oeuvre konzeptuell als Ganzes zu erhalten, konservatorisch fachgerecht zu lagern und für Forschung und Ausstellungen zur Verfügung zu stellen. Es geht hierbei um dauerhafte Zugänglichkeit für die interessierte Öffentlichkeit.
Dieses Nachlass-Archiv der Stiftung Kunstfonds wird nun in der Abtei Brauweiler in Pulheim bei Köln entstehen. Dank des hohen Engagements der Landesregierung NRW und des Landschaftsverbands Rheinland wird der frühere Gutshof der Abteil Brauweiler umgebaut. Die Bautätigkeiten haben im Januar 2008 mit einem symbolischen Spatenstich durch den Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen begonnen. Nach derzeitigen Plänen kann das Archiv im Frühjahr 2010 eröffnet werden.
Damit bekommt die Stiftung Kunstfonds in absehbarer Zeit das Kunstmagazin, das erforderlich ist, um künstlerische Nachlässe annehmen, archivieren, konservatorisch aufnehmen und fachgerecht lagern zu können.
Den Beteiligten ist wichtig, klare vertragliche Regeln über die Betreuung der Nachlässe, vor allem auch über die angestrebte öffentliche Zugänglichkeit zu treffen. Die Nachlässe sollen daher dem Stiftungsvermögen der „Nachlass-Abteilung“ der Stiftung Kunstfonds als Zustiftungen eingegliedert werden, und zwar mit Auflagen, die der Künstler noch zu Lebzeiten selbst bestimmt. Eine der wichtigsten Auflagen könnte beispielsweise sein, dass der Nachlass nicht oder nur teilweise veräußert werden darf.
Letzteres soll besonders dem Zweck dienen, die laufenden Unterhaltskosten des betreffenden Nachlasses und des Archivs zu decken, jedoch nur im Rahmen präziser vertraglicher Absprache mit den zustiftenden KünstlerInnen. Die Verwaltungskosten werden nicht von der öffentlichen Hand getragen, sondern vom Nachlass-Archiv selbst aufgebracht bzw. erwirtschaftet.
Der Kunstfonds ist eine gemeinnützige Stiftung privaten Rechts; er ist rechtlich in der Lage Zustiftungen in Form von Geld oder Sachwerten - darin eingeschlossen Kunstwerke - entgegenzunehmen. Für die Stifter entfallen hierbei steuerliche Belastungen wie Schenkungs- oder Erbschaftssteuer.
Das Konzept erlaubt nicht, jedes angebotene Oeuvre in die Stiftung Kunstfonds aufzunehmen, da die räumlichen Kapazitäten zwar großzügig bemessen, aber doch begrenzt sind. Die Auswahl hinsichtlich der künstlerischen Qualität der Bewerber trifft deshalb eine Kommission, die - wie alle Kunstfonds-Gremien - mehrheitlich aus bildenden KünstlerInnen besteht. Mitglieder sind derzeit sind Klaus Gerrit Friese, Prof. Stephan Huber, Rune Mields, Prof. Hanns Schimansky, Dr. Eva Schmidt und Frank Michael Zeidler. Nach erfolgter Aufnahmeempfehlung durch diese Kommission vereinbaren die Geschäftsführung der Stiftung Kunstfonds und die Nachlass- bzw. Vorlassgeber die vertraglichen Konditionen. Hierbei sind auch konservatorische Befunde sowie der Umfang des Konvoluts zu berücksichtigen. Die Entscheidung, ob ein künstlerischer Nachlass in die Stiftung Kunstfonds aufgenommen wird, fällt zuletzt und rechtsverbindlich der Stiftungsrat.
Die Bewerbung um die Aufnahme eines künstlerischen Nachlasses bzw. Vorlasses ist jederzeit formlos möglich. Ansprechpartner sind Prof. Dr. Thomas Deecke, der frühere Direktor des Neuen Museum Weserburg in Bremen, und Regina Barunke, die Leiterin des Archivs.
Kontakt:
Regina Barunke
Leiterin Archiv für Künstlernachlässe