Künstlergruppen, Kunstvermittler und Verlage

B

Förderprogramme für Künstlergruppen, Kunstvermittler und Verlage

Voraussetzung für eine Förderung ist die bundesweite Bedeutung und der Modellcharakter der Projekte. Die Förderung von Wettbewerben ist ausgeschlossen.

 

Ausstellungen

B1

Ausstellungen zur zeitgenössischen bildenden Kunst mit nationalem Schwerpunkt

Künstlergruppen (auch projektbezogene freie Gruppen), Kunstvereine, Artotheken, Galerien, Museen und Organisatoren künstlerischer Projekte können Zuschüsse für modellhafte und überregional bedeutsame Ausstellungen vorwiegend deutscher bzw. dauerhaft in Deutschland lebender bildender Künstler/ innen beantragen.

Finanziert werden bis zu 50 % der Projektkosten, jedoch höchstens 25.000 Euro. Investive und laufende Ausgaben einer Einrichtung werden nicht bezuschusst.

 

ab April 2010: Download Antragsformular B1 als Word-Datei, 69 kb

ab April 2010: Download Antragsformular B1 als pdf, 84 kb

 

B2

Erstausstellungen von qualifizierten bildenden Einzelkünstler/innen

Deutsche Ausstellungshäuser von überregionaler Bedeutung können einen finanziellen Zuschuss bis zu 75 % der Gesamtkosten, jedoch höchstens 20.000 Euro für die erste größere Einzelausstellung von in Deutschland lebenden bildenden Künstler/ innen beantragen. Investive und laufende Ausgaben einer Einrichtung werden nicht bezuschusst.

 

ab April 2010: Download Antragsformular B2 als Word-Datei, 68 kb

ab April 2010: Download Antragsformular B2 als pdf, 83 kb

 

Publikationen

B3

Publikationen und Dokumentationen zur zeitgenössischen bildenden Kunst mit nationalem Schwerpunkt

Künstlergruppen (auch projektbezogene freie Gruppen), Kunstvereine, Artotheken, Galerien, Museen und Organisatoren künstlerischer Projekte können Zuschüsse für Publikationen und Dokumentationen vorwiegend deutscher Künstler/ innen beantragen.

Finanziert werden bis zu 50 % der Kosten, jedoch höchstens 25.000 Euro.

 

ab April 2010: Download Antragsformular B3 als Word-Datei, 69 kb

ab April 2010: Download Antragsformular B3 als pdf, 83 kb

 

B4

Sonderfonds der VG BILD-KUNST zur Förderung von Verlagspublikationen

In Deutschland ansässige Verlage mit eigenem kontinuierlichem Verlagsprogramm können pro Jahr bis zu drei Anträge für Druckkostenzuschüsse für Bücher zum Werk zeitgenössischer bildender Künstler einreichen.

Die Regelförderung beträgt bis zu 75% der Herstellungskosten bei einer maximalen Auflage von 2000 Exemplaren. Wiederauflagen sind ausgeschlossen.

 

ab April 2010: Download Antragsformular B4 als Word-Datei, 88 kb

ab April 2010: Download Antragsformular B4 als pdf, 91 kb

 


Zur Antragstellung sind erforderlich

 

1.

Antragsformular mit Angaben über den Tätigkeitsbereich und ggf. die Gemeinnützigkeit des Antragstellers bzw. Veröffentlichungsliste des Verlags

 

2.

Konkrete Projektbeschreibung

 

3.

Für die Programme B1, B2 und B3: Kostenaufstellung (getrennt nach Personal- und Materialkosten) und Finanzierungsplan mit Angabe der beim Kunstfonds beantragten Summe und der finanziellen Beiträge weiterer Projektträger

 

4.

Für das Programm B4: Druckkostenvorkalkulation für den Sonderfonds zur Förderung von Verlagspublikationen und, wenn das Buch im Rahmen einer Ausstellung erscheint, ein Finanzplan zur Ausstellung

 

5.

Verbindliche Liste der beteiligten bildenden Künstlerinnen und Künstler mit biografischen Angaben und Dokumentationsmaterialien zu deren künstlerischer Arbeit

 

Vergaberichtlinien

1.

Voraussetzung für die Förderung ist die fristgerechte Einreichung eines vollständigen Antrags beim Kunstfonds in Bonn. Der Bewerbungsschluss ist der 30. Juni. Bewerbungsunterlagen müssen bis zu diesem Termin vollständig in der Geschäftsstelle in Bonn vorliegen. Anträge per Email sind nicht zulässig.

 

2.

Die Jurierung erfolgt im September.

 

3.

Anträge, die nach Ablauf der Frist eingehen werden nicht zur Prüfung zugelassen. Formlose Anträge werden nicht geprüft.

 

4.

Nur Materialien, die den genannten Voraussetzungen entsprechen, werden bei der Prüfung berücksichtigt. Ausgeschlossen sind Originale, Unikate und Pressetexte.

 

5.

Jeder Bewerber im Vermittlungsprogramm kann – außer im Sonderfonds zur Förderung von Verlagspublikationen (B4) – nur einen Antrag pro Jahr stellen.

 

6.

Eine wiederholte Förderung ist – außer im Sonderfonds zur Förderung von Verlagspublikationen (B4) – erst nach zwei Jahren (einschließlich des Förderjahres) zulässig.

 

7.

Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Es können nur solche Projekte gefördert werden, die im Förderjahr beginnen bzw. realisiert werden.

 

8.

Von einer Antragstellung ausgeschlossen sind Anträge von Institutionen, deren Vertreter oder Angestellte Mitglieder der Jury sind.

 

9.

Die Förderung von Studentinnen und Studenten ist ausgeschlossen.

 

 

Die Stiftung Kunstfonds behandelt die eingereichten Materialien mit größter Sorgfalt. Eine Haftung für leicht fahrlässige Beschädigung kann angesichts des Umfangs der insgesamt eingereichten Materialien nicht übernommen werden. Die Rücksendung der Unterlagen erfolgt innerhalb Deutschlands als Brief oder Paket, Sonderversendungen oder der Versand ins Ausland können nur gegen Kostenerstattung ausgeführt werden. Für Verluste beim Postversand haftet der Kunstfonds nicht. Alle Angaben und Unterlagen werden nur für Zwecke der Antragsbearbeitung und Prüfung innerhalb des Kunstfonds verwendet.

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