Förderprogramme für Künstlergruppen und Kunstvermittler
Voraussetzung für eine Förderung ist die bundesweite Bedeutung und der Modellcharakter der Projekte. Die Förderung von Wettbewerben ist ausgeschlossen.
B1
Ausstellungen zur zeitgenössischen bildenden Kunst mit nationalem Schwerpunkt
Künstlergruppen (auch projektbezogene freie Gruppen), Kunstvereine, Artotheken, Galerien, Museen und Organisatoren künstlerischer Projekte können Zuschüsse für modellhafte und überregional bedeutsame Ausstellungen vorwiegend deutscher bzw. dauerhaft in Deutschland lebender bildender Künstler/ innen beantragen.
Finanziert werden bis zu 75 % der Projektkosten, jedoch höchstens 35.000 Euro. Investive und laufende Ausgaben einer Einrichtung werden nicht bezuschusst.
B2
Erstausstellungen von qualifizierten bildenden Einzelkünstler/innen
Deutsche Ausstellungshäuser von überregionaler Bedeutung können einen finanziellen Zuschuss bis zu 75 % der Gesamtkosten, jedoch höchstens 20.000 Euro für die erste größere Einzelausstellung von in Deutschland lebenden bildenden Künstler/ innen beantragen. Investive und laufende Ausgaben einer Einrichtung werden nicht bezuschusst.
B3
Publikationen und Dokumentationen zur zeitgenössischen bildenden Kunst mit nationalem Schwerpunkt
Künstlergruppen (auch projektbezogene freie Gruppen), Kunstvereine, Artotheken, Galerien, Museen und Organisatoren künstlerischer Projekte können Zuschüsse für Publikationen und Dokumentationen vorwiegend deutscher Künstler/ innen beantragen.
Finanziert werden bis zu 50 % der Kosten, jedoch höchstens 25.000 Euro.
Zur Antragstellung sind erforderlich
- Antragsformular mit Angaben über den Tätigkeitsbereich und ggf. die Gemeinnützigkeit des Antragstellers bzw. Veröffentlichungsliste des Verlags
- Konkrete Projektbeschreibung incl. vorangestelltem Summary (max. 1 Seite)
- Kostenaufstellung (getrennt nach Personal- und Materialkosten) und Finanzierungsplan mit Angabe der beim Kunstfonds beantragten Summe und der finanziellen Beiträge weiterer Projektträger
- Verbindliche Liste der beteiligten bildenden Künstlerinnen und Künstler mit biografischen Angaben und Dokumentationsmaterialien zu deren künstlerischer Arbeit: Fotos (max. Din A4 incl. Passepartout), bis zu 3 Einzelkataloge (keine Gruppenkataloge), für Video bzw. Filmarbeiten: 1 DVD incl. 10min. Demoversion und ggf. weiteren Werkbeispielen (keine Texte oder statische Abbildungen)
Antragsformulare
B1
Ausstellungen zur zeitgenössischen bildenden Kunst mit nationalem Schwerpunkt
Download Antragsformular B1 als Word-Datei (34 KB)
Download Antragsformular B1 als PDF (15,2 KB)
B2
Erstausstellungen von qualifizierten bildenden Einzelkünstler/innen
Download Antragsformular B2 als Word-Datei (33 KB)
Download Antragsformular B2 als PDF (14,7 KB)
B3
Publikationen und Dokumentationen zur zeitgenössischen bildenden Kunst mit nationalem Schwerpunkt
Download Antragsformular B3 als Word-Datei (33 KB)
Download Antragsformular B3 als PDF (15,2 KB)
Vergaberichtlinien
- Voraussetzung für die Förderung ist die fristgerechte Einreichung eines vollständigen Antrags beim Kunstfonds in Bonn. Der Bewerbungsschluss ist der 30. Juni. Bewerbungsunterlagen müssen bis zu diesem Termin vollständig in der Geschäftsstelle in Bonn vorliegen. Anträge per Email sind nicht zulässig.
- Die Jurierung erfolgt im September.
- Anträge, die nach Ablauf der Frist eingehen, werden nicht zur Prüfung zugelassen. Formlose Anträge werden nicht geprüft.
- Nur Materialien, die den genannten Voraussetzungen entsprechen, werden bei der Prüfung berücksichtigt. Ausgeschlossen sind Originale, Unikate und Pressetexte.
- Jeder Bewerber im Vermittlungsprogramm kann nur einen Antrag pro Jahr stellen.
- Eine wiederholte Förderung ist erst nach zwei Jahren (einschließlich des Förderjahres) zulässig.
- Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Es können nur solche Projekte gefördert werden, die im Förderjahr beginnen bzw. realisiert werden.
- Von einer Antragstellung ausgeschlossen sind Anträge von Institutionen, deren Vertreter oder Angestellte Mitglieder der Jury sind, und Angestellte der Stiftung Kunstfonds.
- Die Förderung von Studentinnen und Studenten ist ausgeschlossen.
- Projekte, die von der Kulturstiftung des Bundes oder der VG Bild-Kunst finanziell unterstützt werden, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Die Stiftung Kunstfonds behandelt die eingereichten Materialien mit größter Sorgfalt. Eine Haftung für leicht fahrlässige Beschädigung kann angesichts des Umfangs der insgesamt eingereichten Materialien nicht übernommen werden. Die Rücksendung der Unterlagen erfolgt innerhalb Deutschlands als Brief oder Paket, Sonderversendungen oder der Versand ins Ausland können nur gegen Kostenerstattung ausgeführt werden. Für Verluste beim Postversand haftet der Kunstfonds nicht. Alle Angaben und Unterlagen werden nur für Zwecke der Antragsbearbeitung und Prüfung innerhalb des Kunstfonds verwendet.
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