Verlage
In Deutschland ansässige Verlage mit eigenem kontinuierlichem Verlagsprogramm können pro Jahr bis zu drei Anträge für Druckkostenzuschüsse für Bücher zum Werk zeitgenössischer bildender Künstler einreichen.
B4
Sonderfonds der VG BILD-KUNST zur Förderung von Verlagspublikationen
Die Regelförderung beträgt bis zu 75% der Herstellungskosten bei einer maximalen Auflage von 2000 Exemplaren. Wiederauflagen sind ausgeschlossen.
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Zur Antragstellung sind erforderlich
- Antragsformular mit Angaben über den Tätigkeitsbereich und ggf. die Veröffentlichungsliste des Verlags.
- Konkrete Projektbeschreibung
- Druckkostenvorkalkulation für den Sonderfonds zur Förderung von Verlagspublikationen und, wenn das Buch im Rahmen einer Ausstellung erscheint, ein Finanzplan zur Ausstellung
- Verbindliche Liste der beteiligten bildenden Künstlerinnen und Künstler mit biografischen Angaben und Dokumentationsmaterialien zu deren künstlerischer Arbeit: Fotos (max. Din A4 incl. Passepartout), bis zu 3 Einzelkataloge (keine Gruppenkataloge), für Video bzw. Filmarbeiten: 1 DVD incl. 10min. Demoversion und ggf. weiteren Werkbeispielen (keine Texte oder statische Abbildungen
Vergaberichtlinien
- Voraussetzung für die Förderung ist die fristgerechte Einreichung eines vollständigen Antrags beim Kunstfonds in Bonn. Der Bewerbungsschluss ist der 30. Juni. Bewerbungsunterlagen müssen bis zu diesem Termin vollständig in der Geschäftsstelle in Bonn vorliegen. Anträge per Email sind nicht zulässig.
- Die Jurierung erfolgt im September.
- Anträge, die nach Ablauf der Frist eingehen werden nicht zur Prüfung zugelassen. Formlose Anträge werden nicht geprüft.
- Nur Materialien, die den genannten Voraussetzungen entsprechen, werden bei der Prüfung berücksichtigt. Ausgeschlossen sind Originale, Unikate und Pressetexte.
- Jeder Verlag kann bis zu drei Anträge pro Jahr stellen.
- Eine wiederholte Förderung ist zulässig.
- Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Es können nur solche Bücher gefördert werden, die im Förderjahr gedruckt werden.
- Von einer Antragstellung ausgeschlossen sind Anträge von Verlagen, deren Vertreter oder Angestellte Mitglieder der Jury sind, und Angestellte der Stiftung Kunstfonds.
- Die Förderung von Studentinnen und Studenten ist ausgeschlossen.
- Bücher, die von der VG Bild-Kunst finanziell unterstützt werden, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Die Stiftung Kunstfonds behandelt die eingereichten Materialien mit größter Sorgfalt. Eine Haftung für leicht fahrlässige Beschädigung kann angesichts des Umfangs der insgesamt eingereichten Materialien nicht übernommen werden. Die Rücksendung der Unterlagen erfolgt innerhalb Deutschlands als Brief oder Paket, Sonderversendungen oder der Versand ins Ausland können nur gegen Kostenerstattung ausgeführt werden. Für Verluste beim Postversand haftet der Kunstfonds nicht. Alle Angaben und Unterlagen werden nur für Zwecke der Antragsbearbeitung und Prüfung innerhalb des Kunstfonds verwendet.
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